Unfall

jetzt beraten lassen zum Vertrags-Check jetzt vergleichen


Die private Unfallversicherung greift, rechtlich im Versicherungsvertragsgesetz festgehalten, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bei allen arbeitsbezogenen und arbeitsfernen Aktivitäten (Freizeit, Sport, Haushalt, Straßenverkehr usw.).


Dies gilt, abhängig von den jeweiligen Versicherungsvertragsinhalten, auch für Unfälle, die sich im Ausland ereignen.


Die Hauptaufgabe der privaten Unfallversicherung ist es, den Versicherungsnehmer finanziell abzusichern und Einkommensverluste auszugleichen, falls dieser als Folge des Unfalls eine dauernde Beeinträchtigung der körperliche und/oder geistigen Verfassung, man spricht hier von Invalidität, hinzunehmen hat.



Diese Absicherung der Invaliditätsleistung kann in verschiedenen Formen gewährleistet sein. In der Regel kommt es zu einer einmaligen Kapitalzahlung im Invaliditätsfall oder einer lebenslangen Unfallrente, um den Lebensstandard des Versicherten weiterhin zu erhalten.


Share by: