Rentenversicherung oder Sparplan?

ETF Rentenversicherung oder

ETF Sparplan?

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Was ist ein ETF-Sparplan?


Einem ETF Sparplan liegt in der Regel ein ETF, manchmal aber auch ein Portfolio mit mehreren ETF (Exchange Traded Funds) zugrunde. Börsengehandelte Indexfonds bilden meist breit diversifizierte Aktienindizes nach, sie sind sehr kostengünstig und aufgrund der optimalen Streuung überaus risikoarm.


ABER, du musst dich aktiv selbst damit befassen, Fonds aussuchen, investieren, Fonds wechseln, eine Strategie für das Alter entwickeln, denn ein ETF Sparplan zahlt dir keine monatliche Rente aus.


Wissenswertes zu Steuern beim ETF-Sparplan

Bei einem Aktien-ETF im Sparplan zahlst Du:


25 % Abgeltungssteuer auf alle Erträge, abzüglich des Single-Freibetrags von 801 Euro pro Jahr.

• In der Ansparphase müssen Vorabpauschalen versteuern werden.

• Das Besondere bei Aktien-ETFs: 30 % der Gewinne müssen nicht versteuert werden.



Was ist eine ETF-Rentenversicherung?


Bei einer ETF-Rentenversicherung handelt es sich zunächst um den oben beschriebenen ETF-Sparplan, welcher allerdings in einen Versicherungsmantel gehüllt ist. Dieser Versicherungsmantel ist als Dienstleistungspaket zu verstehen, welches unter anderem den Auszahlungsmodus im Rentenalter regelt.

ETF-Rentenversicherungen sind allgemein als fondsgebundene Rentenversicherungen bekannt, die ETF-Variante ist vergleichsweise neu und gilt als überaus günstig.

Eine fondsgebundene ETF Rentenversicherung kombiniert die Vorteile einer Versicherung mit den

Vorteilen einer kostengünstigen Anlage in z.B. ETFs.

Noch günstiger und heutzutage die beste Form der Altersvorsorge ist die sogenannte Nettopolice.



Der wesentliche Unterschied zwischen einem ETF-Sparplan und einer entsprechenden Rentenversicherung lässt sich in zwei kurzen Sätzen zusammenfassen:


• Beim ETF-Sparplan wird in der Ansparphase und zum Auszahlungszeitpunkt Eigeninitiative gebraucht.

• Die ETF- oder fondsgebundene Rentenversicherung gilt als rundum Sorglos-Paket und kostet etwas mehr Gebühren.


Bei der Wahl einer fondsgebundenen Rentenversicherung kannst Du von folgenden Vorteilen profitieren:

Fonds sind beliebig wechselbar, es entstehen weder Kosten noch steuerliche Belastungen.

• Wählst Du die Einmal-Auszahlung, zahlst Du nur auf 50 % des Gewinns Steuern.

• Bei einer Fondspolice besteht zudem ein Steuervorteil von 15 %.

• Entscheidest Du Dich für lebenslange Rentenzahlungen, zahlst Du vergleichsweise wenig Steuern.


Wichtige Kriterien für eine ETF Rentenversicherung

Eine gute ETF Rentenversicherung sollte folgende Kriterien erfüllen:


• hoher 100% garantierter Rentenfaktor ohne Treuhänderklausel

• Besserstellung des Rentenfaktors (wenn tatsächlicher Rentenfaktor bei Rentenbeginn höher als garantierter Rentenfaktor ist)

• niedrige Kosten

• kostenloses wechseln der Fonds/ETFs

• automatisches Ablaufmanagement vereinbaren

• Abschluss bei einem finanzstarken Versicherer




Wann ist eine fondsgebundene Rentenversicherung nicht gut?


Obwohl diese Form der Altersvorsorge sehr sinnvoll ist, gibt es Verträge, nicht gut sind.

Grundsätzlich ist es wie in allem wichtig, alles richtig zu machen.


Wann ist meine fondsgebundene Rentenversicherung nicht gut?


• wenn der Rentenfaktor nicht 100 % garantiert ist

• wenn der Rentenfaktor gering ist

• wenn der Vertrag zu teuer ist

• wenn zu wenige, oder schlechte Fonds hinterlegt sind

• wenn kein Ablaufmanagement eingeschlossen ist


Um diese Punkte auszuschließen, haben wir unseren KOSTEN-CHECK, der all diese Kriterien durchleuchtet.


zum KOSTEN-CHECK was ist eine Nettopolice?

Kurzübersicht der Vor- und Nachteile

Unser Beitrag zielt darauf ab, einen Vergleich der beiden Varianten (ETF-Sparplan vs. ETF-Rentenversicherung) für die private Altersvorsorge darzustellen.
Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass die monatlichen Einzahlungen in beiden Fällen bis zum Rentenalter vollzogen werden.


Vorab erhältst du eine Übersicht der Vor- und Nachteile beider Varianten, bevor es in den detaillierten Vergleich geht. 


Wie du aus der Übersicht entnehmen kannst, hat die ETF-Rentenversicherung, als auch der ETF-Sparplan seine Vor- und Nachteile.

Damit du am Ende entscheiden kannst, welches für dich die geeignetere Form der Altersvorsorge ist, haben wir einen Vergleich mit Hilfe der folgenden Gesichtspunkte angestrebt.


Vergleichskategorien:

  1. Kosten
  2. Umschichtung
  3. Steuer
  4. Ablaufmanagement

Auf diese 4 Punkte gehen wir nun explizit ein.


Dabei beleuchten wir für jeden einzelnen Punkt, die Vor- und die Nachteile, die sich aus einem ETF-Sparplan und einer ETF-Rentenversicherung ergeben.


Jedes Kapitel der einzelnen 4 Vergleichskategorien ist so aufgeteilt, dass wir zuerst die Vor- und Nachteile des ETF-Sparplans betrachten und im nächsten Schritt die Vor- und Nachteile der ETF-Rentenversicherung.



1. Vergleich - Kosten


1.1. Kosten ETF-Sparplan:

Ein ETF-Sparplan hat relativ geringe Kosten. Viele Banken erheben keine Kontoführungskosten und teilweise keine oder nur sehr geringe Gebühren für den Kauf/Verkauf eines ETFs über einen ETF-Sparplan. Lediglich die laufenden Gebühren des ETFs, welche ca. zwischen 0,2 % und 0,5 % liegen, werden jährlich von deinem investierten Gesamtkapital abgezogen.


Die Kosten für den Kauf oder den Verkauf von ETF-Anteilen liegen in der Regel bei wenigen Euros pro Ausführung. Da du mit einem ETF-Sparplan keine Verpflichtungen mit einer Versicherung oder dergleichen eingehst, fallen auch keine Abschlusskosten oder Ähnliches an.


Im Grunde genommen bist du dein eigener Verwalter, der sich um die Eröffnung eines Depots, über den Kauf/Verkauf, um Umschichtungen bis hin zur Verwaltung im Rentenalter und um dessen Geldanlage kümmert. Daraus ergeben sich unter anderem die niedrigen Effektivkosten dieser Form der Geldanlage. Du musst schlussendlich genügend Eigeninitiative entwickeln, um über die gesamte Laufzeit dein Depot im Blick zu behalten und dabei Änderungen selbst anzupassen.



1.2. Kosten ETF-Rentenversicherung:

Die Kosten einer ETF-Rentenversicherung sind in der Regel höher als die eines ETF-Sparplans. Das hängt damit zusammen, dass es sich nicht ausschließlich um einen ETF-Sparplan handelt, sondern dass ein sogenannter Versicherungsmantel den ETF-Sparplan umschließt.


Da die Versicherung z.B. Kosten für die Verwaltung deines Vertrags und die Abdeckung des Langlebigkeitsrisikos (Auszahlung und Garantie der lebenslangen Rente) hat, sind die Kosten nicht ganz unbedeutsam. Dazu kommt, dass dir vor Rentenbeginn eine Art Ablaufmanagement angeboten wird und du mehrmals im Jahr ein ETF-Wechsel in Auftrag geben kannst. Dies ist alles mit einer Dienstleistung seitens der Versicherung verbunden, die natürlich irgendwie bezahlt werden muss.


Bei den meisten Altersvorsorgeverträgen sind neben den laufenden Kosten noch die sogenannten Abschluss- und Vertriebskosten inkludiert. Ein Teil dieser Kosten gehen als Courtage oder Provision an den Versicherungsvertrieb/ -vermittler.


Anders sieht es bei den sogenannten Nettopolicen mit ETFs aus. Diese werden auch Nettotarife genannt und sind Rentenversicherungen ohne Abschlusskosten.


Hierzu haben wir ebenfalls einen Beitrag verfasst. Hier geben wir dir Beispiele und zeigen die Vorteile und die Nachteile einer Nettopolice auf.


In dem Fall einer Nettopolice zahlt man seinem Berater z.B. ein fest vereinbartes Honorar. Wenn dich das Thema Nettotarif in einer ETF-Versicherung interessiert, dann kannst du dich gerne bei uns melden. Speziell bei höheren monatlichen Anlagesummen ist eine Nettopolice von großem Vorteil.


Durch uns erhältst du eine unabhängige Beratung und die Möglichkeit, die Effektivkosten deiner Rentenversicherung erheblich zu minimieren. Auch Finanztipp weist daraufhin, dass eine ETF-Versicherung in Form eines Nettotarifs durchaus Sinn ergeben kann.


zum Kosten-Check was ist eine Nettopolice?


2. Vergleich - Umschichtung


2.1. Umschichtung - ETF-Sparplan

Durch die Portfolio Umschichtung, oder auch Rebalancing genannt, kannst du dein Portfolio wieder auf deine ursprüngliche Gewichtung zurückbringen. Doch was bedeutet Rebalancing in Kombination mit einem ETF? Wenn du nur einen ETF besparst, dann spielt das Thema für dich keine Rolle.


Die meisten Anleger, die sich über Jahrzehnte ein Depot aufbauen wollen, streben eine breite Streuung, sprich Diversifikation, an. Aus diesem Grund besparen sie nicht nur einen, sondern mehrere ETFs, die sich z.B. durch unterschiedliche Branchen, Regionen oder Anlagekriterien (z.B. Nachhaltigkeit) unterscheiden.


Zu Beginn legen viele Anleger eine Gewichtung der ETFs fest. Das geschieht in den meisten Fällen durch eine prozentuale Verteilung. Beispielsweise kann man sich für einen ETF, welcher in den USA investiert, entscheiden, einen, der die Aktienmärkte Europas abdeckt und einen, welcher den asiatischen Raum bedient.


Dabei kann man die Gewichtung der einzelnen ETFs auf 60 % (USA), 30 % (Europa) und 10 % (Asien) verteilen. Wenn du diese 3 ETFs besparst, dann kann es sein, dass sich ein ETF besser entwickelt als ein anderer.


Durch das Rebalancen oder Umschichten kannst du deine festgelegte Gewichtung wiederherstellen. Hierbei werden die Positionen, die stark an Wert gewonnen haben, anteilig verkauft und Positionen, die an Wert verloren haben, hinzugekauft.


Die tatsächliche Gewichtung des Depots wird wieder auf die ursprüngliche Gewichtung gebracht


Dieses Vorgehen führen viel Anleger, die ihr Depot eigenständig verwalten und keine ETF-Rentenversicherung besparen, alle paar Jahre durch. In dem Moment, in dem die gut gelaufenen Anteile verkauft werden, fallen auf den Teil der Gewinne jedoch wieder Steuern an. (Kapitalertragssteuer inkl. Soli beträgt 26,375 %)


Die Steuerlast sorgt dafür, dass der Zinseszinseffekt gehemmt wird und weniger Kapital zum Investieren vorhanden ist. 



2.2. Umschichtung - ETF-Rentenversicherung

Beim Umschichten in einer ETF-Rentenversicherung fallen, im Gegensatz zum Investment in über ETF-Sparplan ohne Versicherungsmantel, keine Steuern auf die Gewinne an. Auch wenn du dich entschließt, einen ETF im Laufe der Zeit zu wechseln, sorgt dies nicht für einen Steuerabzug im Versicherungsmantel.


Hierzu ein Beispiel: Eine unserer Kundinnen hat bereits seit ein paar Jahren eine ETF-Rentenversicherung und bespart gleichzeitig einen ETF über einen Sparplan in einem Depot. Da sie bereits relativ hohe Summen investiert hat, ist ihr Depot auf zwei Werte aufgeteilt. Das Gleiche hat sie auch bei der ETF-Rentenversicherung getan.


Nun, einige Jahre nach ihrer Investition, will sie gerne etwas nachhaltiger investieren und hat sich einen ETF ausgesucht, der ihren nachhaltigen Anlagekriterien entspricht. Der ETF im Sparplan hat sich bisher sehr gut entwickelt und einige Gewinne erzielt. Nun wird sie diesen verkaufen und in den neuen, nachhaltigen ETF umschichten.


Dabei fallen auf die 12.000 € Kursgewinne ca. 3.100 € Steuern an (Freistellungsauftrag ist bereits ausgeschöpft). Die Minderung der Steuerlast sorgt dafür, dass sie nun mit weniger Geld in den neuen ETF investieren kann. Mehr zum Thema der Steuer bei ETFs findest du im weiteren Verlauf des Beitrags.


Bei der ETF-Rentenversicherung hingegen fallen keine Steuern bei einem ETF-Wechsel an. Hier zeigt sich ein Vorteil des Versicherungsmantels.


ACHTUNG: Fonds können auch geschlossen werden, was in der Vergangenheit schon oft passiert ist!

 

Wird ein ETF geschlossen, geht dein eingesetztes Kapital inklusive der Kursgewinne nicht verloren. Die Gesellschaften, die die ETFs herausgeben, kündigen in der Regel eine Schließung rechtzeitig an. Du hast also genügend Zeit, dein Kapital in einen anderen ETF zu investieren. Doch dafür ist wiederum ein Verkauf der Anteile notwendig. Dadurch werden die erzielten Kursgewinne wieder steuerpflichtig.


Eine Fondsschließung muss aber nicht unbedingt passieren. Die Gesellschaften streben in vielen Fällen eine sogenannte Verschmelzung der ETFs an. Dabei wird das Vermögen eines ETFs in einen anderen ETF umgeschichtet. In diesem Fall fällt keine Steuer an. Dadurch können sich aber die Anlagekriterien und die Kostenstruktur des ETFs ändern. Wenn diese nicht mit deinen Kriterien übereinstimmen, dann ist dies wiederum ein Nachteil.


Dies ist bei einer ETF-Rentenversicherung alles kein Problem, denn wie bereits oben beschrieben, sind die Umschichtungen von ETF-Anteilen steuerfrei.




3. Vergleich - Steuern


3.1. Steuer - Wie werden ETFs bei Auszahlung besteuert?

Wer seine ETF-Anteile nicht in einer ETF-Rentenversicherung hat, sondern in einem freien Depot und die entweder wechseln oder verkaufen will, der muss sich mit der Frage beschäftigen:

Wie funktioniert die Auszahlung bei einem ETF? Und wann muss ich Steuern zahlen?

 

Und nun wird es ein wenig kompliziert, jedoch sehr wichtig für deine zukünftige Entscheidung.

Seit 2009 fallen auf die Kursgewinne, die du während deiner Haltedauer der ETFs erzielt hast, die Abgeltungssteuer an. Für dich als Anleger bedeutet dies, dass du 25 % plus Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf deine Erträge, Zinsen und realisierten Kursgewinne zahlen musst. In unseren Beispielen rechnen wir ohne die Kirchensteuer.


Dabei ist zu beachten, dass bei ETFs seit 2018 nur 70 % der Erträge besteuert werden müssen. Man spricht von einer Teilfreistellung von 30 %.


Dazu kommt, dass ETFs während der Haltedauer mit der sogenannten Vorabpauschale besteuert werden. Die dadurch beglichenen Steuern werden dann bei einem Verkauf gegengerechnet, sodass keine doppelte Besteuerung stattfindet.


Die Steuerlast auf die Vorabpauschale mindert den Zinseszinseffekt in einem ETF-Sparplan leicht. Wie hoch die Vorabpauschale ist, richtet sich unter anderem am sogenannten Basiszins und der Kursentwicklung deiner Anlage in diesem Jahr. Steigt der Basiszins im Laufe der Jahre, so nimmt auch die mögliche Steuerlast zu. Da diese Werte nicht feststehen und eine Kalkulation dahingehend schwer darstellbar ist, findet die Vorabpauschale bei unserer Kalkulation keine Betrachtung.


Wenn du relativ niedrige Summen investiert hast und der Basiszins ebenfalls gering ist, dann kannst du mit dem Freistellungsauftrag von aktuell 1.000 € als Single diesen Nachteil für mehrere Jahre umgehen. In diesem Beitrag gehen wir nicht detailliert auf die Vorabpauschale ein.


Im Folgenden mal ein Beispiel, welches nicht unbedingt praxistauglich ist, aber das Thema der Besteuerung grob klarstellt.

Wenn du deinen ETF über mehrere Jahrzehnte besparst und du nun deine ETF-Anteile vor dem Rentenbeginn verkaufen willst, da du dir das Geld als Rente auszahlen willst, dann werden 70% der Gewinne mit der Kapitalertragssteuer besteuert. Hinzu kommt, dass jeder Person in Deutschland pro Jahr einen sogenannten Freibetrag von 1.000 € hat. Das bedeutet, dass du erst die Kursgewinne über 1.000 € besteuern musst.


Wenn du ein Depotwert von 400.000 € hast und davon sind 250.000 € Kursgewinne, so fallen bei einem Verkauf 70 % der Gewinne unter die Besteuerung. Das würde wie folgt aussehen: (250.000 € * 70 %) * 26,375 % Kapitalertragssteuer, abzüglich des Freibetrags von 1.000 €.


Das ergibt eine Steuerlast von 45.000 € (gerundet), die deinen Erlös schmälert. Deine eingezahlten Beiträge (150.000 €) unterliegen nicht der Steuer. Somit bleiben von deinen 400.000 € noch ca. 355.000 € übrig (die Vorabpauschale haben wir bei diesem Beispiel nicht berücksichtigt).


Diese Gewinne treten aber nur unter der Annahme ein, dass du deinen ETF in der gesamten Zeit niemals umschichtest, verkaufst, oder gegen einen anderen ETF tauschst, deinen ETF nie von einer Fondsschließung betroffen ist und es keine Änderungen in der Besteuerung der ETF Anteile gibt.



Wie du bereits merkst, sind das viele Voraussetzungen, die bis zum Rentenbeginn vorherrschen müssen.


Die Wahrscheinlichkeit, dass dir dies für die gesamte Laufzeit (z.B. 30 Jahre lang) gelingt, ist unserer Meinung und Erfahrung nach recht gering. Bereits beim Rebalancen oder beim Umschichten in einen anderen ETF fallen unter Umständen hohe Beträge an Steuern an, die den Zinseszinseffekt stark beeinflussen können und somit das Endkapital stark verringern.


Diese Unsicherheiten und "Nachteile" eines ETFs in einem Depot ohne Versicherungsmantel kommen bei einer ETF-Rentenversicherung nicht zum Tragen. 



3.2. Steuer - Wie wird eine ETF-Rentenversicherung bei Auszahlung besteuert?

Da du bei einer ETF-Rentenversicherung zum Rentenbeginn zwischen einer lebenslangen Rente und einer Kapitalauszahlung entscheiden kannst, werden für diese beiden Varianten auch unterschiedliche Besteuerungen zugrunde gelegt. Bei einer Kapitalauszahlung wird unter bestimmten Voraussetzungen das Kapital mit dem Halbeinkünfteverfahren besteuert.


Entscheidest du dich für die monatlichen Rente bis zum Lebensende, unterliegen die Renten der Ertragsanteilbesteuerung. Aus diesem Grund schauen wir uns die jeweilige steuerliche Betrachtung separat an.


3.2.1. Besteuerung Halbeinkünfteverfahren

Während der Laufzeit fällt bei einer ETF-Rentenversicherung keine Besteuerung an. Diesen Vorteil gegenüber eines ETFs ohne Versicherungsmantel nennt man Steuerstundungseffekt. Bei einem ETF-Depot, ohne Versicherungsmantel, sieht dies anders aus. Während der Haltedauer deiner ETF-Anteile greift die sogenannte Vorabpauschale. Dies haben wir im obigen Kapitel bereits beschrieben.


Durch den Wegfall der Vorabpauschale kann sich das Kapital während der Ansparzeit etwas besser entwickeln. Solange das Kapital nicht entnommen wird, fallen keine Steuern an. Dies gilt auch beim Umschichten von einem ETF in einen anderen oder beim sogenannten Rebalancing.


Da wir in diesem Beitrag das Szenario der Altersvorsorge skizzieren wollen, stellt sich auch hier die Frage, wie eine ETF-Rentenversicherung bei Auszahlung besteuert wird. Wir gehen ähnlich wie beim ETF-Sparplan im ersten Schritt davon aus, dass das gesamte Kapital entnommen werden soll.


Wenn der Vertrag der ETF-Rentenversicherung bereits 12 Jahre läuft und du mindestens 62 Jahre alt bist, dann gilt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Willst du das Kapital aus deiner ETF-Rentenversicherung nehmen und hast die obigen Voraussetzungen nicht erfüllt, dann fällt, wie bei einem ETF im Depot ohne Versicherungsmantel die Kapitalertragsteuer an.


Doch zurück zum Halbeinkünfteverfahren: Die Grundlage der Besteuerung ist die Hälfte der Erträge bzw. Kursgewinne, abzüglich 15 % Teilfreistellung. Bleiben wir bei unserem Beispiel, dann sieht dies wie folgt aus:


Du hast in deiner ETF-Rentenversicherung ein Kapital von 400.000 €, wovon 250.000 € Kursgewinne sind. Beim Halbeinkünfteverfahren wird die Hälfte der Kursgewinne zur Besteuerung herangezogen.

Somit sind von den 250.000 € nur 125.000 € zu versteuern. Von den 125.000 € dann auch nur 85 %, da eine Teilfreistellung von 15% vorliegt. (250.000 € /2) * 85 % = 106.250 €. Dieser Wert wird dann mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.


Bei einem sehr, sehr hohen Steuersatz von 42 % wäre dies eine Steuerlast von 44.625 €. Somit bleiben 355.375 € an zu investierendem Kapitel übrig. Hast du im Rentenalter eine niedrigere Steuerlast oder teilst deine Auszahlungen auf 2 oder 3 Jahre auf, so kannst du noch deutlich! mehr aus deiner ETF-Rentenversicherung entnehmen.



3.2.2. Besteuerung bei lebenslanger Rente

Neben der Kapitalauszahlung kannst du dich auch für die lebenslange Rentenzahlung aus deiner ETF-Rentenversicherung entscheiden. Wie die Rentenhöhe genau kalkuliert wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.


‍Hier soll lediglich die Systematik der Besteuerung thematisiert werden.


Für viele ist die Auswahl der beiden Möglichkeit einer ETF-Rentenversicherung sehr interessant, denn man muss erst kurz vor dem Rentenalter eine Entscheidung treffen.

Manche Versicherungen bieten auch eine Kombination der beiden Formen an. Das bedeutet, dass du dir einen Teil des Kapitals zu Beginn auszahlen lassen kannst und du den Rest als lebenslange Rente erhältst.


Der Vorteil der lebenslangen Rente ist der, dass du dich nicht um einen sogenannten Entnahmeplan kümmern und du dir dein Geld selbst einteilen musst. Ein Entnahmeplan bedeutet, dass du dir dein Kapital aus deinem Depot im Rentenalter monatlich auszahlst. Dabei musst du jeden Monat einen gewissen Wert deiner ETF-Anteile veräußern.


Die Rente aus einer ETF-Rentenversicherung wird mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des Ertragsanteiles hängt von deinem Alter ab, an dem du das erste Mal die Rente beziehst.


Wenn du beispielsweis mit 67 Jahren in Rente gehst, dann beträgt dein Ertragsanteil 17%.


Das bedeutet aber nicht, dass du deine Rente mit 17% besteuern musst.

Lediglich der Anteil, welcher sich aus dem Ertragsanteil ergibt, wird mit deinem persönlichen Steuersatz im Rentenalter besteuert.


Hierzu ein Beispiel: Bei einer monatlichen Rentenzahlung von 1.000 € und einem Ertragsanteil von 17 % und einem beispielhaften persönlichen Steuersatz im Rentenalter von 30 % werden 51 € Einkommensteuer auf deine Rente fällig (1.000 €*17 %*30 %=51 €).


Die Besteuerung über den Ertragsanteil findet beim ETF-Sparplan ohne Versicherungsmantel keine Gültigkeit. Hier werden die anteiligen Erträge mit 26,375 % (25 % Kapitalertragssteuer plus Soli) besteuert.


Was ein weiterer Vorteil einer ETF-Rentenversicherung sein kann, ist die gewisse steuerliche Planbarkeit. Wenn du eine Rentenversicherung abschließt, dann haben diese Parameter und steuerlichen Vorteile für die gesamte Vertragslaufzeit Gültigkeit.


Anders sieht es bei einem ETF-Sparplan ohne Versicherungsmantel aus. Hier kann sich beispielsweise die Steuerlast erhöhen (Kursgewinne können beispielsweise zukünftig nicht nur mit 26,375 % Abgeltungssteuer inkl. Soli., sondern mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert werden.) Das hängt immer von der jeweilig geltenden Besteuerung ab. Somit hat eine ETF-Rentenversicherung den Faktor Planbarkeit auf ihrer Seite.



Vergleich - Ablaufmanagement


5.1. Ablaufmanagement - ETF-Sparplan

Mit dem Ablaufmanagement meint man die Investitionsphase vor dem Rentenalter. In diesem Abschnitt muss du dich in die Lage deines Rentnerdaseins bzw. ein paar Jahre davor versetzen:


Du bist gerade 58 Jahre geworden und planst in 7 Jahren in Rente zu gehen. Die letzten 30 Jahre hast du eigenständig dein Depot aufgebaut und verwaltet. Nun fängst du an darüber nachzudenken, wie du in den letzten 7 Jahre dein Geld anlegen möchtest.


Der größte Nachteil wäre für dich ein sogenannter Börsen-Crash. Das könnte dein investiertes Vermögen stark betreffen, denn du hast bis jetzt hoffentlich viel Kapital aufgebaut. Da du noch zu 100 % in einen Aktien ETF investiert hast, überlegst du, dein Risiko etwas zu minimieren und dein Depot aufzuteilen und z.B. im ersten Schritt 20 % deiner ETF-Anteile umzuschichten.


Du willst jetzt schon einen Teil davon in "sichere Anlagen" packen, die zwar weniger Rendite erwirtschaften, wodurch du aber bei einem Crash an der Börse eher weich fallen würdest.


Wenn du dir den Beitrag bis hierhin durchgelesen hast, dann weißt du, dass in diesem Moment der Umschichtung Steuern auf deine erzielten Gewinne anfallen. Diese mindern dein anzulegendes Kapital, wodurch du weniger Geld in die sicheren Anlagen investieren kannst.


Wenn du dann nach weiteren zwei Jahren wieder 20 % deiner ETFs in sichere Anlagen investierst, fallen auch dann wieder Steuern an. So geht es weiter, bis du bei Rentenbeginn nur noch einen geringen Teil in ETFs hast, welche in Aktien investieren.


Du managest also den Ablauf deines Depots selbst und bist für dein "Risiko" zuständig.

 

Je eher du dieses Ablaufmanagement vornimmst und je mehr du von deinen ETF-Anteilen vorzeitig umschichtest, umso schneller fallen Steuern an. Dieses Vorgehen konterkariert deinen Zinseszinseffekt zum Teil enorm.


Von den meisten unserer Kunden wissen wir, dass diese sich ein solches eigenständiges Management ihrer Altersvorsorge nicht zutrauen und/oder ihnen die Zeit dafür fehlen würde. Das ist auch verständlich, denn wenn du über lange Zeit eine hohe Sparquote hattest, dann kommen unter Umständen auch mehrere 100.000 € an Depotwert zusammen. Hier einen kühlen Kopf zu bewahren und rational zu handeln, bedarf eines hohen Maßes an Selbstdisziplin, Planbarkeit und vor allem Expertise.


 


5.2. Ablaufmanagement - ETF-Rentenversicherung

Hier sieht das Vorgehen etwas anders aus. Du kannst selbst entscheiden, ob die Versicherung zu bestimmten Zeitpunkten ein solches Ablaufmanagement vornimmt, oder ob du die Versicherung in jedem Einzelfall für eine Umschichtung beauftragst.


Die meisten Versicherungen bieten ein kostenloses Ablaufmanagement an. Dies ist für einen Großteil unserer Interessenten eine sehr gute Option, wenn man sich vor dem Rentenalter nicht eigenständig mit dem Umschichten beschäftigen möchte.


Der größte Vorteil einer ETF-Rentenversicherung ist aber der, dass beim Umschichten oder beim Ablaufmanagement keine Steuer anfallen.


Das bedeutet, dass du bereits 7 Jahre vor deinem Renteneintritt einen Teil deiner ETFs umschichten kannst und dein Kapital in voller Höhe investiert bleibt.


Somit kann sich der Zinseszinseffekt in den letzten Jahren noch besser entwickeln. Dies ist eine der größten Stärken der ETF-Rentenversicherungen.


Speziell das Thema der eigenständigen Verwaltung des eigenen Depots bis zur Rente und darüber hinaus sorgt bei den meisten unserer Interessenten für gewisse Selbstzweifel. Aus diesem Grund verwundert es auch nicht, dass wir auch von Bankern, Versicherungsvertretern und Kundenberatern im Investmentbereich Anfragen bzgl. ETF-Rentenversicherungen erhalten und diese zu unseren Kunden zählen dürfen.


Gerade bei dieser Klientel könnte man vermuten, dass sie doch ihr Geld bis ins hohe Alter selbst verwalten könnten und gar keine Versicherung benötigen.


In den meisten Fällen sieht deren Strategie so aus, dass ein Teil des Geldes in einem Aktien- oder ETF-Sparplan eigenständig verwaltet wird und ein anderer Teil über eine Versicherung verwaltet wird. So streut man die Risiken etwas und genießt die Vorteile beider Varianten.



Fazit: ETF-Rentenversicherung oder ETF-Sparplan?

Was ist denn nun besser für die Altersvorsorge, eine ETF-Rentenversicherung oder ein ETF-Sparplan?


Ein direkter Vergleich der beiden Varianten, welche die bessere ist, ist unserer Meinung nach nicht möglich.


Es gibt hierbei zu viele Punkte, die je nach Situation zu individuell sind und somit nicht in einer einheitlichen Berechnung ausreichende Betrachtung finden.


Wenn du die folgenden Fragen klar beantworten könntest, dann wäre eine Kalkulation sicherlich darstellbar.


• Wie oft möchte oder muss ich meine ETFs umschichten? Jedes Jahr, jedes 3. oder 5. Jahr?

• Bleibt mein ausgewählter ETF für die nächsten 30 Jahre bestehen und wird nicht aufgelöst?

• Bleibt die Besteuerung der Gewinne aus ETFs auch in den kommenden 30 Jahren gleich?

• Wie und wann beginne ich mit dem Umschichten meines Depots vor dem Rentenalter?

• Wie hoch wird mein Steuersatz im Rentenalter sein?‍

Diese Fragen kann man jedoch nicht so einfach beantworten. Die unterschiedlichen Änderungen und Konstellationen, die sich aus dem Umschichten, den Kosten für die ETFs bzw. Versicherungen ergeben, die Ungewissheit, ob ein ETF geschlossen wird und das Kapital ausgezahlt wird, oder ob die steuerliche Behandlung der ETF-Anteile in der Zukunft so bestehen bleibt, sind nur ein paar Punkte, die eine direkte Betrachtung der beiden Anlagemöglichkeiten sehr schwierig darstellbar machen.


Die Antworten auf diese Fragen gibt es heute noch nicht, daher ist ein direkter Vergleich nur schwer möglich.


Was aber möglich ist, ist das Risiko der Ungewissheit aufzuteilen.


Was spricht dagegen, eine ETF-Rentenversicherung und einen ETF-Sparplan gleichzeitig zu besparen? Unserer Meinung nach nichts! So kannst du die Vor- und Nachteile der beiden Welten verbinden.



Wichtig: Wie wir bereits erläutert haben, sind unserer Meinung nach ausschließlich ETF-Rentenversicherungen mit niedrigen Effektivkosten oder in Form von Nettotarifen für die Altersvorsorge geeignet. Schlussendlich sind die Kosten entscheidend für die Wertentwicklung deiner Anlage.


Die Vielzahl unserer Interessenten entscheidet sich für beide Wege der Geldanlage - sprich ein Teil des Geldes soll langfristig für die Altersvorsorge in eine ETF-Rentenversicherung fließen, der andere Teil mittel- bis langfristig in einen ETF-Sparplan.


Falls das Kapital aus deinem ETF-Sparplan dann auch bis zu deinem Rentenalter angespart und nicht vorzeitig aufgelöst wird, dann hast du auch dieses Geld noch zur Verfügung.


Eine ETF-Rentenversicherung sollte unserer Meinung nur dann abgeschlossen werden, wenn diese dem Zweck der Altersvorsorge dient. Willst du ausschließlich mittel- bis langfristigen Vermögensaufbau betreiben, dann eignet sich eine Rentenversicherung nicht für dich. Für diesen Zweck scheint ein ETF-Sparplan die geeignetere Alternative zu sein.


Wenn du dich schon immer um deine private Altersvorsorge kümmern wolltest, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt.

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