bAV in Arztpraxen

betriebliche Altersvorsorge in Arztpraxen
betriebliche Altersvorsorge Tarifvertrag - MFA
In Paragraph 2, 1b wird die Zuzahlung des Arbeitgebers zur bAV geregelt:

regelmäßige Wochenarbeitszeit mehr als 18 Stunden = 76,00 € mtl. Zuzahlung AG
regelmäßige Wochenarbeitszeit weniger als 18 Stunden = 43,00 € mtl. Zuzahlung AG
Auszubildende nach der Probezeit = 53,00 € mtl. Zuzahlung AG

Hinzu kommen noch 20% Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung.
Das bedeutet, zahlt ein/e Arbeitnehmer/in selbst aus dem Bruttoeinkommen noch etwas in die betriebliche Altersvorsorge ein, so beteiligt sich der Arbeitgeber nochmals mit 20% daran.

Beispiel:
MFA zahlt aus dem Brutto 100 € in die betriebliche Altersvorsorge
der Arbeitgeber zahlt darauf 20% , also 20 € zusätzlich ein:

100 € MfA*
  20 €   AG
  76 €   AG
196 € gehen monatlich in die bAV

*von den 100 € die ein/e MfA von ihrem Bruttogehalt in die bAV einzahlt, werden noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen, d.h.:
Unterm Strich erhält ein/e MfA nur ca. 50 € weniger Netto ausgezahlt!

So kann man eine Altersvorsorge von monatlich 196 € für nur 50 € Nettoaufwand bekommen.

Keine andere Form der Altersvorsorge bring so hohe Erträge bei so geringen Zahlungen.

Vergleichen Sie diese Rechnung doch einmal mit Ihrer privaten Altersvorsorge.
Hier zahlen Sie wohl kaum 196 € monatlich ein oder?

Bei der privaten Altersvorsorge zahlen Sie aus Ihrem Nettoeinkommen, also aus Ihrer Geldbörse und sparen keinen Cent Steuern und Sozialabgaben.


Tarifvertrag MfA zur betrieblichen Altersvorsorge:
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