bAV aus Arbeitgebersicht

bAV aus Arbeitgebersicht

Die Direktversicherung bietet Ihnen eine ganze Reihe von attraktiven Vorteilen:

Für Arbeitgeber bietet die betriebliche Altersvorsorge eine optimale Möglichkeit, die Attraktivität ihres Unternehmens erheblich zu steigern, indem sie durch die aktive Demografie - Vorsorge optimale Vorsorgelösungen für Ihre Mitarbeiter schaffen. 
Darüber hinaus profitieren sie von besonderen Steuervorteilen, die sich durch die betriebliche Altersvorsorge ergeben.

Zudem hat die Regierung in Deutschland die betriebliche Altersversorgung (bAV) gestärkt. 
Das neue Betriebsrentengesetz wurde am 07.07.2017 verabschiedet und trat am 01.01.2018 in Kraft.


Das bedeutet in Kürze:

  • Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens von 4 % auf 8 % der BBG, dafür entfällt die bisherige 1.800 Euro-Regelung. 
          Achtung: sozialabgabenfrei bleiben weiterhin jedoch nur 4 % der BBG
  • bAV-Förderbetrag für Mitarbeiter mit niedrigem Einkommen - Die aktuellen Planungen sehen ab 1.1.2018 einen 30 %igen Zuschuss (über die Lohnsteuerabrechnung durch den Arbeitgeber) für Beiträge bis ca. 450 €/a vor, sofern das Einkommen unter 2.200 €/monatlich liegt.
  • Einführung des 15%-igen Arbeitgeberzuschuss seit dem 01.01.2019
  • Möglichkeit eines automatisierten Aufnahmeverfahrens in die bAV (Opting-out)
  • Möglichkeit, das tarifvertragliche Sozialpartnermodell (angelehnt an die gesetzliche Rente) anzubieten
  • Erhöhung des Freibetrags auf 200 Euro

bAV-Förderbetrag für Mitarbeiter mit niedrigem Einkommen:

Die aktuellen Planungen sehen ab 1.1.2018 einen 30 % Zuschuss (über die Lohnsteuerabrechnung durch den Arbeitgeber) für Beiträge bis ca. 450 €/p.a vor, sofern das Einkommen unter 2.200 €/monatlich liegt.



Die Direktversicherung bietet drei Durchführungswege:

1) Arbeitnehmerfinanziert
2) Arbeitgeberfinanziert
3) Arbeitnehmer- und Arbeitgeberfinanziert

Die umfangreiche Tarifpalette, die seit 2005 steuerfreie Entgeltumwandlung und der einfache Transfer bei einem Arbeitgeberwechsel macht die Direktversicherung zur beliebtesten bAV in kleinen und mittelständischen Betrieben.

Günstig für Sie als Arbeitgeber
Mit der Entgeltumwandlung können Sie auf einfache Weise den Entgeltumwandlungsanspruch nach § 1 a BetrAVG erfüllen.


bAV statt VL

VL – mit Nebenkosten verbunden
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern VL-Leistungen (max. 40 EUR im Monat) zahlen, fallen hierauf sowohl Steuern als auch regelmäßig Sozialabgaben an. Diese belasten das nach Abführung der VL-Anlage verbleibende Nettogehalt Ihres Arbeitnehmers. Aber auch Sie als Arbeitgeber werden mit den Lohnnebenkosten zur Kasse gebeten.


bAV – die bessere Alternative
Wird der VL-Betrag in der betrieblichen Altersvorsorge angelegt, spart der Mitarbeiter erstens Steuern, zweitens entfallen für Sie und Ihre Arbeitnehmer die Sozialversicherungsabgaben auf den vollen Anlagebetrag.
Es kommt noch besser: Im Vergleich zu VL können Ihre Mitarbeiter mit Hilfe der gesetzlichen Förderung zur Direktversicherung bei gleich bleibendem Nettogehalt oft mehr als doppelt so hohe Anlagebeträge für ihre Altersversorgung erzielen.


Gleiches Netto, doppelte Vorsorge

In der beispielhaften Rechnung kostet die VL-Anlage monatlich 22 EUR. Die hierauf entfallenden Steuern und Abgaben entsprechen ca. 40 EUR Brutto, die der Mitarbeiter zusätzlich für die bAV verwenden kann.
Zusammen mit den 40 EUR VL ergibt das ganze 79 EUR für die Altersversorgung. 
Mit der bAV statt VL werden bei gleichem Netto also doppelt so hohe Anlagebeträge ermöglicht.

So funktioniert´s in der Praxis
Sie vereinbaren mit Ihrem Mitarbeiter für die Dauer des Arbeitsverhältnisses die Umwandlung der bisherigen VL zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge. Der VL-Vertrag geht damit nicht verloren, sondern kann ruhend fortbestehen. 
Auch wenn der Mitarbeiter die VL bisher nicht genutzt hat, kann er seine Altersvorsorge durch bAV optimieren, indem er künftig statt VL den Bruttozuschuss zur Gehaltsumwandlung wählt.

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