Kurzerklärungen aller Versicherungen

Kurzerklärungen zu den einzelnen Versicherungen

  • Haftpfichtversicherung

    Die Haftpflichtversicherung deckt vertraglich Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer ab.

    Diese entstehen, wenn der Versicherte zum Beispiel durch Verletzung der Sorgfaltspflicht oder sogenanntes gefahrerhöhendes Verhalten einem Dritten Schaden zugefügt hat. Dies kann sich sowohl im privaten Umfeld als auch im beruflichen Kontext ereignet haben. Ausgeschlossen von Leistungen durch die Haftpflichtversicherung sind jedoch Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat.


    Typen der Haftpflichtversicherung

    Einige von ihnen sind gesetzlich vorgeschrieben, andere können von den Versicherten freiwillig abgeschlossen werden. Vor allem wegen der hohen Schadensersatzsummen gehören die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen. Typische freiwillige Versicherungsmodelle sind die Tierhaftpflichtversicherung (Achtung in NRW ist die Hundehalterhaftpflicht pflicht!) oder die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

    Besonders wichtig ist die Vorsorge durch eine private Haftpflichtversicherung, da diese bei großen Schäden vor deutlich spürbaren Vermögensverlusten schützen kann.


  • Bauherrenhaftpflichtversicherung

    Die Bauherrenhaftplichtversicherung deckt vielfältige Schäden ab, die im Rahmen einer Baustelle entstehen können. Dazu gehören Verletzungen durch herunterfallende Baumaterialien, durch nicht abgesicherte Gruben und durch Baumaschinen. In allen diesen Fällen haben die Betroffenen gegenüber dem Bauherren einen Schadensersatzspruch, das gilt auch bei der Beschädigung von Sachen. Die Bauherrenhaftplichtversicherung übernimmt die anfallenden Kosten bis zur Höhe der Deckungssumme.

    Vielfach ist die Bauherrenhaftplichtversicherung Bestandteil einer Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Allerdings liegen die Deckungssummen meist niedrig. Bei größeren Vorhaben wie einem Hausbau empfiehlt sich eine separate Bauherrenhaftplichtversicherung, die größere Schäden begleicht. Es handelt sich bei dieser Versicherungsart um eine freiwillige Versicherung, eine Versicherungspflicht gibt es nicht.


  • Diensthaftpflichtversicherung

    Die Diensthaftpflichtversicherung ist vor allem für Personen des öffentliches Dienstes gedacht. Sollte während der Dienstzeit ein höherer Schaden entstehen, sind Staatsbedienstete mit dieser Versicherung abgesichert. Gerade Personen, die mehr Gefahren ausgesetzt sind, wie Polizisten oder Lehrer, benötigen diese Diensthaftpflichtversicherung. 

    Wenn beispielsweise bei einem Ausflug mit dem Lehrer und seiner Klasse ein Schaden entsteht, müsste der Lehrer ohne diese Versicherung selber für den Schaden aufkommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er den Schaden verursacht hat oder einer seiner Schüler. Mit der Diensthaftpflichtversicherung ist er abgesichert und muss nicht mit seinem Privatvermögen haften. Ärzte, Rettungssanitäter und Hebammen sind die einzigen Personen, die im öffentlichen Dienst diese Versicherung nicht abschließen können.


  • Jagdhaftpflichtversicherung

    Die Jagdhaftpflichtversicherung ist in Deutschland und Österreich vorgeschrieben, um einen Jagdschein zu erhalten oder zu verlängern. Den entsprechenden Nachweis verlangt die zuständige Jagdbehörde. Die Versicherungszusage erstreckt sich dabei mindestens über die Laufzeit des Jagdscheins, die bis drei Jahre betragen kann. Der Jagdschein und damit auch die Jagdhaftpflichtversicherung müssen danach verlängert werden. Ehemalige Jäger müssen die Police ebenfalls nachweisen, wenn sie ihre Jagdwaffen behalten möchten.

    Es gibt für die Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungen (Deutschland: Personenschäden bis 500.000 Euro, Sachschäden bis 50.000 Euro), doch die Versicherer bieten in der Regel eine Pauschaldeckung bis fünf Millionen Euro an, die auch zu empfehlen ist und nur einen geringen Aufpreis kostet. Jäger sind nach § 823 BGB unbegrenzt haftbar für Schäden, die sie bei der Jagd verursachen. In die Jagdhaftpflichtversicherung ist in der Regel eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Jagdhunde, Frettchen und Beizvögel (jeweils zwei) mit eingeschlossen.


  • Öltankversicherung

    Eine Öltankversicherung wird vor allem dann gebraucht, wenn man mit Öl sein Eigenheim heizt. Es können unterschiedliche Schäden durch Öl auftreten, die versichert sein müssen. Zum eine kann Öl aus dem Tank laufen und im Boden versickern. Gerade bei älteren Öltanks ist die Gefahr größer als bei neueren Modellen. Aber auch wenn der Tank mit Öl gefüllt wird, kann es zu einem Schadensfall kommen. 

    Das Risiko, das Erdreich zu verschmutzen, kann sehr teuer werden. Dieses muss wieder gereinigt werden und im schlimmsten Fall wäre es ein finanzieller Ruin, wenn keine Öltankversicherung vorhanden ist. Für die Schäden, die entstehen, egal ob selbst verschuldet oder nicht, muss der Besitzer des Öltanks immer selber aufkommen.


  • Hausratversicherung

    Mit der Hausratversicherung versichern Verbraucher sämtliche bewegliche Gegenstände in ihrer Wohnung oder ihrem Haus gegen unterschiedliche Gefahren. Der Versicherungsschutz greift zum Beispiel bei Schäden durch Brände, Unwetter und Rohrbruch. Auch bei Einbrüchen ersetzen die Versicherungen den finanziellen Schaden. Optional können Kunden unter anderem Glasbruch sowie den Diebstahl des Fahrrads mitversichern. Die Leistung verweigern die Versicherer bei grober Fahrlässigkeit.

    Die Hausratversicherung übernimmt die Schäden höchstens bis zur Deckungssumme. Bei Wertsachen deckeln sie die Erstattungssumme meist, zum Beispiel auf 20 % der Deckungssumme. Wichtig ist, dass keine Unterversicherung vorliegt. Im Versicherungsfall schätzt der Versicherer den gesamten Wert des Hausrats. Übertrifft dieser die vereinbarte Versicherungssumme, ersetzt die Hausratversicherung den Schanden nur anteilig. Hat der Hausrat zum Beispiel einen Wert von 100.000 Euro und Kunden haben sich mit 50.000 Euro versichert, erhalten sie bei einem Schaden von 2.000 Euro nur 1.000 Euro. Deswegen sollten Verbraucher erstens beim Vertragsabschluss auf eine ausreichende Deckungssumme achten. Zweitens sollten sie diese erhöhen, wenn der Gesamtwert des Eigentums aufgrund von Anschaffungen deutlich steigt.

  • Aussenversicherung

    Die Aussenversicherung übernimmt Kosten von Schäden, die außerhalb eines Gebäudes oder einer Wohnung auftreten. Sollte der Versicherungsnehmer sich im Urlaub oder auf einer Reise befinden, sind die Sachen weltweit mitversichert. Dieser Zeitraum darf aber drei Monate nicht überschreiten, sonst kommt die Versicherung für einen Schaden nicht auf. 

    Sollte beispielsweise in einer Ferienwohnung im Ausland bei einem Einbruch Wertgegenstände gestohlen werden, würde die Aussenversicherung zahlen. Gegenstände, die in der Ferienwohnung durch einen Brand verursacht zu schaden kommen, sind jedoch nicht versichert. Sollte ein Besucher bei dem Versicherungsnehmer einen Schaden verursachen, würde die Versicherung des Unfallverursachers in Kraft treten. Hierfür wäre nicht die Hausratversicherung zuständig.


  • Glasversicherung

    Mit einer Glasversicherung versichern Verbraucher sämtliche fest installierten und mobilen Glasflächen innerhalb eines Gebäudes gegen Glasbruch. Dazu gehören Fenster, Spiegel, Vitrinen und Oberflächen aus Glas wie Tischplatten. Andere Gegenstände wie eine Brille oder eine Fotovoltaikanlage sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Eine Glasversicherung schließen Kunden in der Regel innerhalb einer Hausratversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung ab. Es handelt sich um ein optionales Extra, das bei beiden Versicherungsarten nicht im Basisschutz enthalten ist. 

    Die Kosten hängen von der Wohnfläche ab. Die meisten Versicherer berechnen einen Pauschalwert pro Quadratmeter. Kostspieliges wie Celan-Kochfelder müssen Kunden gegen einen Aufpreis zusätzlich versichern. Versicherungen übernehmen den Schaden, wenn sich eine Reparatur oder ein Austausch nicht vermeiden lassen. Bei Schönheitsfehlern wie Kratzern greift der Versicherungsschutz nicht. Der Schutz umfasst im Versicherungsfall sämtliche Material- und Arbeitskosten. Vor allem für Haushalte, die über große Fensterflächen sowie wertvolle Glasflächen verfügen, kann sich eine Glasversicherung lohnen. Das ist zum Beispiel bei einem verglasten Wintergarten der Fall.


  • Gebäudeversicherung

    Eine Gebäudeversicherung zahlt alle Schäden an einer Immobilie, die durch Brand, ausgetretenem Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Grundsätzlich empfiehlt sich diese Versicherung für alle Eigentümer, da diese Risiken mit einem potenziell hohen Schaden einhergehen. Ein Feuer kann zum Beispiel einen Totalschaden verursachen. Die Gebäudeversicherung deckt aber nicht alle Gefahren ab. Wer sich gegen Hochwasser, Erdbeben und Starkregen versichern will, muss zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen. Viele Versicherte entscheiden sich bei einer Gebäudeversicherung für eine gleitende Neuwertversicherung. Der Vorteil besteht darin, dass die Versicherung die Kosten für eine Wiederherstellung zu den aktuellen Baupreisen übernimmt. Andernfalls zahlt sie bei einem Schaden nur den Restwert der Immobilie.

    Die Kosten für eine Gebäudeversicherung richten sich nach mehreren Faktoren. Eine wichtige Rolle spielt der Wert der Immobilie. Zudem kommt es auf die Lage des Hauses an. In Regionen, in denen die Gefahr von Stürmen niedrig liegt, zahlen Versicherte beispielsweise niedrigere Prämien. Sollten Schäden auf grober Fahrlässigkeit basieren, verweigern Versicherungen die Leistungen. Die Klausel hat vor allem bei Feuer- und Leitungswasserschäden Bedeutung.


  • Elementarschadenversicherung

    Eine Elementarschadenversicherung ist optionaler Teil einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung (gegen Mehrbeitrag einschließbar). Als relevante elementare Gewalten gelten:

    - Überschwemmung

    - Erdbeben

    - Erdrutsch

    - Erdsenkung

    - Lawinen

    - Schneedruck

    - bisweilen auch Blitzschlag, Vulkanausbruch und Starkregen. 

    Die Elementargefahren Sturm und Hagel werden in der Regel bereits von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

    Die Elementarschadenversicherung leistet bei Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen (Gebäude oder Hausrat) durch die Einwirkung einer der genannten Elementargefahren. Standardmäßig wird eine Selbstbeteiligung zwischen 500 und 5.000 Euro vereinbart. Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich unter anderem nach der Risikozone, in der das versicherte Gebäude liegt – so wird beispielsweise in hochwassergefährdeten Gebieten oder an Berghängen prinzipiell ein höherer Beitrag und eine höhere Selbstbeteiligung fällig (Äquivalenzprinzip).

    Die meisten Versicherer bieten nur dann eine Elementarschadenversicherung an, wenn das zu versichernde Gebäude mindestens 10 Jahre lang keinen Elementarschaden zu verzeichnen hatte.


  • Leitungswasserschaden

    Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser unkontrolliert aus Leitungen austritt. Das gilt insbesondere für die Zufluss- und Abflussrohre, für Heizungsrohre und Anschlüsse an Waschbecken sowie Waschmaschinen. Solche Schäden können unter anderem auf Materialfehlern, Frost oder Abnutzungserscheinungen basieren.

    Drei Versicherungsarten bezahlen unterschiedliche Kosten bei einem Leitungswasserschaden. Die Hauseigentümer können eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Diese deckt alle Schäden ab, die direkt an der Immobilie sowie an Installationen wie einer Heizung entstehen. Das Inventar können Besitzer und Mieter mit einer Hausratpolice versichern. Leitungswasser kann zum Beispiel Möbel und Teppichböden beschädigen. Zudem empfiehlt sich in Mehrfamilienhäusern eine Haftpflichtversicherung. Sollte Wasser Schäden in einer fremden Wohnung anrichten, ist der Verursacher schadensersatzpflichtig. Speziell für diese Kosten kommt der Haftpflichtversicherer auf.


  • Bauleistungsversicherung

    Eine Bauleistungsversicherung, auch Bauversicherung oder Bauwesenversicherung genannt, ist häufig Teil einer Gebäude-Neubau-Versicherung und schützt Bauherren vor unvorhergesehenen Schäden, die während der Zeit des Baus auftreten können.

    Zu den von einer Bauleistungsversicherung versicherten Schäden zählen höhere Gewalt, so zum Beispiel Sturm oder Hochwasser. Ebenfalls abgedeckt sind Schäden, die durch Vandalismus verursacht werden.

    Von großer Bedeutung für Bauherren ist, dass Material- und Konstruktionsfehler, Fahrlässigkeit und Schäden durch mangelhaften Baugrund ebenfalls abgesichert sind. Wird das Gebäude durch Feuer, so zum Beispiel durch eine Explosion oder einen Blitzschlag in Mitleidenschaft gezogen, greift die Bauleistungsversicherung nicht. Auch durch abstürzende Flugzeuge entstehende Mängel werden nicht abgedeckt.


  • GAP-Deckung

    Die GAP-Deckung ist eine optionale Kfz-Versicherung für Leasing- und/oder Kreditnehmer. Sie gleicht bei einem Schadensfall den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und dessen Restwert aus. 

    Kommt es zu einem Unfall oder Diebstahl eines Kraftfahrzeuges, gleicht die Vollkaskoversicherung die Kosten für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges aus. Der vertragliche Restwert des Fahrzeuges kann aber über dessen Wiederbeschaffungswert liegen. Für diesen Differenzbetrag haftet der Leasing- oder Kreditnehmer. Die Kosten müssen in diesem Fall als Selbstbeteiligung übernommen werden. Diese Versicherungslücke will die GAP-Deckung schließen. Als Zusatzversicherung wird die GAP-Deckung vor allem bei höherpreisigen Kfz-Modellen empfohlen. Der Versicherungsschutz wird gegen einen Aufpreis optional zu der gängigen Kfz-Versicherung gewährt.


  • Unfallversicherung

    Unfallversicherungen mildern oder gleichen, ungeachtet der Schuldfrage, die finanziellen Folgen eines Unfalls aus. Sie decken ausschließlich die eigenen Schäden bzw. die der Mitversicherten ab.

    Man muss grundsätzlich zwei verschiedene Formen der Unfallversicherung unterscheiden.

    1. Die gesetzliche Unfallversicherung

    Die gesetzliche Unfallversicherung, im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches rechtlich legitimiert, ist Teil der Gesetzlichen Sozialversicherung und gilt wie die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung als eine Pflichtversicherung in Deutschland. Sie versichert Personen auf direkten Arbeitswegen, am Arbeits- und Ausbildungsplatz selbst und Kinder jeden Alters, die sich auf einem direkten Weg in eine staatlich anerkannte Tageseinrichtung oder Schule bzw. auf dem direkten Rückweg befinden. Ebenso gilt der Schutz während des Aufenthalts in eben genannten Einrichtungen sowie bei allen in deren Verantwortungsbereich liegenden Veranstaltungen und Aktivitäten. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden einzig vom Arbeitgeber getragen.

    2. Die private Unfallversicherung

    Die private Unfallversicherung greift, rechtlich im Versicherungsvertragsgesetz festgehalten, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bei allen arbeitsbezogenen und arbeitsfernen Aktivitäten (Freizeit, Sport, Haushalt, Straßenverkehr usw.). Dies gilt, abhängig von den jeweiligen Versicherungsvertragsinhalten, auch für Unfälle, die sich im Ausland ereignen.

    Die Hauptaufgabe der privaten Unfallversicherung ist es, den Versicherungsnehmer finanziell abzusichern und Einkommensverluste auszugleichen, falls dieser als Folge des Unfalls eine dauernde Beeinträchtigung der körperliche und/oder geistigen Verfassung, man spricht hier von Invalidität, hinzunehmen hat.

    Diese Absicherung der Invaliditätsleistung kann in verschiedenen Formen gewährleistet sein. In der Regel kommt es zu einer einmaligen Kapitalzahlung im Invaliditätsfall oder einer lebenslangen Unfallrente, um den Lebensstandard des Versicherten weiterhin zu erhalten.

    Die Höhe der jeweiligen Invaliditätsleistung errechnet sich aus dem vertraglich festgelegten Geldbetrag, der vereinbarten Progression und aus der Gliedertaxe, dem Grad der jeweiligen Invalidität.

    Besondere Formen und Leistungen der privaten Unfallversicherung

    Neben der herkömmlichen privaten Unfallversicherung gibt es noch spezielle Formen wie die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr oder die Unfalltodzusatzversicherung als Zusatz bei Lebensversicherungen.

    Zudem können sogenannte Ausschnittsversicherungen abgeschlossen werden, die eine ganz bestimmte Tätigkeit absichern sollen. Zu nennen sind hier beispielsweise die Freizeitunfallversicherung, die Reiseunfallversicherung oder die Insassenunfallversicherung.


  • Rechtsschutzversicherung

    Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Verfolgung der eigenen Interessen ist oftmals mit hohen Kosten verbunden. Dies gilt erst recht dann, wenn sich eine Angelegenheit nicht außergerichtlich klären lässt und hohe Prozesskosten entstehen. Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung dabei, im Falle eines Falles ohne finanzielle Schwellenangst dem Schritt zum Anwalt zu gehen und mit diesem die weiteren Schritte zu besprechen. Eine Rechtsschutzversicherung kann dabei entweder für bestimmte Rechtsgebiete oder in globaler Form abgeschlossen werden. Allerdings gibt es Felder, für die der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn der oder die Versicherte andere vorsätzlich zu Schaden kommen lässt. Bei einer mutwilligen Sachbeschädigung etwa, greift die Rechtsschutzversicherung daher regelmäßig weder in straf- noch in zivilrechtlicher Hinsicht.

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