Sondervereinbarung zur BU Versicherung

Sondervereinbarung zur Berufsunfähigkeitsversicherung:

ein unschätzbarer Mehrwert und Vorteil für die Sicherheit Deiner 

Berufsunfähigkeitsversicherung!

Strixner iv -

Individualvereinbarung

was ist diese iv?


Auf den Punkt gebracht:

Die Strixner IV® (Abk.: IV) ist eine rechtsverbindliche Sondervereinbarung.

Das Versicherungsunternehmen (VU) ist für die gesamte Laufzeit an die Sondervereinbarung IV gebunden.

Die IV ist Bestandteil der Police. Die IV „verbürgt hohe Transparenz“ und verschaffen so dem Berater und dem Versicherungsnehmer (VN) zusätzliche Transparenz und Sicherheit.

Streitfälle zu Inhalten der IV sind auch nach 25 Jahren IV unbekannt.


Der wichtigste Punkt:

Die Vertragsbedingungen, werden zu 100% klar gestellt!

Die Vertragsbedingungen, müssen immer zum Vorteil des Kunden ausgelegt werden! Ein unschätzbarer Vorteil für jeden Kunden, der eine BU mit dieser Sondervereinbarung abgeschlossen hat.


Fazit:

Es ist kein Grund ersichtlich, warum ein Versicherungsnehmer auf die Sondervereinbarung der IV verzichten sollte – wenn die IV beraten wird. 



Strixner IV - einfach erklärt

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Vorteile der Strixner IV®


1. Wissenschaftliche Grundlagen:    

    Diplomarbeit, Doktorarbeit, Professur und Projektarbeit an 2 Universitäten

 

2. Verbindliche Sondervereinbarung zur Police      

    (vgl. unverbindliche Ratings, Vergleiche Test-Zeitschriften, Medien)


3. Eindeutige Entscheidungen als „Ja-Nein-Methode“

     Der Versicherer antwortet in der Regel mit „Ja“ oder „Nein“.


4. Existenzwichtige Leistungskriterien

     Zielgruppe in den Kapiteln 3-6 (Schüler, Azubis, Studenten, Ärzte, Selbständige …)


5. Keine Streitfälle

     Nach 25 Jahren Praxis ist kein Streitfall zu den Inhalten der IV bekannt.


6. Nicht geschriebene Bedingungen werden über die IV Bestandteil der Police.

     Leistungspraxis, Arbeitsanweisungen, Geschäftsplanmäßige Erklärungen (GE).


7. Garantieerklärung in Kapitel 15.2: IV ist nie nachteilig.

      Versicherungsnehmer und Berater können Ihre Position nur verbessern.



Expertise von WIRTH Rechtsanwälte!


"... Der Entwurf von sich selbsterklärenden Versicherungsbedingungen, ohne Fremdwörter und ohne

Fachbegriffe, wäre für die Beratung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich die Ideallösung,

ist aber angesichts des Umfangs und der Tiefe dieses Rechtsgebiets schlichtweg nicht möglich. Eine

praktische Lösung bietet in dieser Situation die zusätzliche Verwendung der in diesem Testat ausführlich

betrachteten Strixner-iv®. ..."


Hier das Kurztestat von

WIRTH Rechtsanwälte downloaden:

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