D & O Versicherung

D & O - Versicherung
Wer in einem Unternehmen, Verein oder Verband eine leitende Aufgabe übernimmt, kann in vielen Fällen auch persönlich für Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden. Dann kommt es auf einen guten D&O-Schutz an, wenn das eigene Hab und Gut nicht gefährdet werden soll.

Anders als normale Mitarbeiter, die nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz voll verantwortlich sind, haften einige Führungskräfte sowie Aufsichts- oder Beiräte bei Managementfehlern mit ihrem Privatvermögen – und zwar für alles, was sie tun oder auch unterlassen.

Im beschleunigten, zunehmend komplexeren Wirtschaftsleben von heute ist es schnell passiert: Man trifft als verantwortlicher Manager eine Entscheidung, die sich im Nachhinein als nachteilig für die eigene Organisation oder einen ihrer Kunden erweist. Selbst vielen Führungskräften ist nicht klar, wie weit sie in einem solchen Fall persönlich, mit ihrem gesamten Privatvermögen, schadenersatzpflichtig sein können. Bei gesamtschuldnerischer Haftung muss man sich noch nicht einmal selbst eine Pflichtverletzung geleistet haben.

Und egal ob der Anspruch von außen (etwa von Kunden, Steuerbehörden, Wettbewerbern, Sozialversicherungsträgern) oder innen (Gesellschafter des eigenen Unternehmens, Kontrollgremien, Vereinsmitglieder) erhoben wird: Schon der juristische Abwehrkampf kann große Summen verschlingen; erkennt das Gericht eine Schadenersatzpflicht an, so erreichen die Forderungen nicht selten siebenstellige Dimensionen. Wer keinen umfassenden Versicherungsschutz oder kein stattliches Vermögen hat, steht damit vor dem privaten Ruin.

Im Zuge ihres Risikomanagements setzen mehr und mehr Unternehmen wie auch andere große Organisationen bei Abschluss eines Arbeitsvertrags mit Führungskräften mittlerweile eine D&O-Police (Directors & Officers) voraus. Verantwortungsbewusste Entscheidungsträger lassen sich jedoch gar nicht erst „zum Jagen tragen“, sondern erkennen selbst, dass eine ganzheitliche D&O-Versicherung als tragende Säule des persönlichen Risikomanagements unverzichtbar ist.

Mit einer D&O-Police lassen sich Führungskräfte (natürliche Personen) gegen die persönliche Haftung versichern, die aus einem Vermögensschaden aufgrund einer Pflichtverletzung hervorgehen kann. Die Versicherung springt einerseits bei der Abwehr unbegründeter Forderungen ein (Rechtsschutz) und erstattet andererseits legitime Schadenersatzansprüche. Auf die wachsende Nachfrage haben die Anbieter mit zahlreichen Angeboten reagiert – nicht wenige davon unausgegoren.

Versicherungsnehmer sollten daher genau hinschauen, denn ein großer Name bürgt keineswegs für große Qualität. Vielmehr kommt es auf fundierte Markterfahrung und einschlägiges Know-how an.

Unter dem Druck einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit wurden in den letzten Jahren die internen Corporate Governance-Regelungen, aber auch die rechtlichen Anforderungen, was die Managementhaftung anbelangt, kontinuierlich verschärft. In Großunternehmen, vor allem Aktiengesellschaften, ist deshalb der Abschluss von „Directors&Officers Liability“ (D&O)-Versicherungen für alle Mitglieder von Organschaften sowie Leitende Angestellte zu einer Selbstverständlichkeit geworden.

Deutlich weniger verbreitet sind D&O-Versicherungen bislang immer noch bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Dabei können gerade hier Schadenersatzansprüche nicht nur für die betroffenen Manager, sondern auch für die Unternehmen selbst schnell zur existentiellen Bedrohung werden.

 

 
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