Ein Versicherungsvertreter oder Versicherungsagent, wie man früher sagte, (zum Beispiel „Herr Kaiser von der Hamburg-Mannheimer“) ist weisungsgebunden und arbeitet im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Dieser ist er verpflichtet, deren Interessen hat er zu vertreten.
Im Gegensatz dazu vermittelt und betreut ein Versicherungsmakler Versicherungsverträge, ohne von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften damit beauftragt zu sein. Er arbeitet also nur im Auftrag seiner Mandanten – deshalb ist oft ein Maklerauftrag Grundlage seiner Tätigkeit.
Einfach formuliert:
Der Versicherungsvertreter sucht für seine Versicherungsgesellschaft die passenden Kunden. Der Versicherungsmakler sucht für seine Kunden die passende Versicherungsgesellschaft!
Wer kann Versicherungsmakler werden?
„Wer nichts wird, wird Wirt – und ist ihm das auch nicht gelungen, macht er in Versicherungen!“ Diese in früheren Zeiten nicht ganz unbegründete Volksweisheit dürfte langsam der Vergangenheit angehören.
Wer heute als Versicherungsmakler tätig sein will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer, die nur erteilt wird, wenn
– eine entsprechende Ausbildung bzw. die notwendige Sachkunde
nachgewiesen wurde,
– man einen „guten Leumund“ (keine Schulden bei der Stadtkasse,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, kein Eintrag im
Schuldnerregister, kein Insolvenzverfahren) nachgewiesen hat,
– man seine „Zuverlässigkeit“ (keine Vorstrafen wegen Betruges o.ä.)
belegt hat,
– man das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung belegt hat.